Wenn Sie Wiederholungsrezepte oder Überweisungen benötigen müssen wir auf Grund der neuen elektronischen
Rezeptregelungen zwingend zuvor Ihre Versicherungskarte einlesen. Danach können diese innerhalb des
laufenden Quartals auch telefonisch bestellt werden. Ein erneutes Erscheinen in der Praxis ist dann nicht
mehr notwendig.
Auf Wunsch können wir die Rezepte auch elektronisch in Ihre Wunschapotheke versenden. So können Sie Ihre
Medikamente ohne Wartezeit direkt in der Apotheke abholen.
Kleiner Hinweis: Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt leider nur für gesetzlich Versicherte möglich.